Individualprophylaxe: Fitness für Ihre Zähne

Mit der Erweiterung der Kassenleistungen für die Prophylaxe hat der Gesetzgeber nicht nur der Vorsorge einen hohen Stellenwert eingeräumt, sondern auch der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem zahnärztlichen Team eine Hauptrolle zugewiesen. Der Grund dafür ist klar: Nur konsequent durchgeführte Prophylaxe verhütet Schäden und spart Kosten.

 

Erfolgreiche Prophylaxe setzt allerdings auch Ihre Eigenverantwortung und Ihre Aktivität voraus. Denn große Teile des professionell vorbereiteten Prophylaxeprogramms werden zwar in der Zahnarztpraxis geplant und dort im Prophylaxe-Zentrum trainiert, müssen aber von Ihnen zu Hause aktiv und entsprechend der erhaltenen Anweisungen weitergeführt werden. Ihre Aufwendungen und Bemühungen lohnen sich: Denn strahlend gepflegte Zähne sind attraktiv, bedeuten Lebensqualität und zeigen Ihre positive Lebenseinstellung.

 

Ursache und Wirkung

Unsere natürliche Mundflora besteht aus Mikroorganismen (u.a. Bakterien). Sie sind an der Entstehung von Zahnbelag beteiligt, entziehen den Speiseresten Substanzen für ihren Stoffwechsel und produzieren Milch- und Essigsäuren, die den Zahnschmelz angreifen. Wenn Sie Zucker essen (Frucht-, Trauben-, Malz- und Rübenzucker in Speisen und Getränken), nimmt die Konzentration der gefährlichen Säuren zu. Ursprünglich hatte es die Natur so eingerichtet, dass die Säuren durch den Speichel verdünnt und weggespült wurden. Durch viele - besonders ernährungsbedingte - Faktoren ist diese »Selbstreinigung« gestört. Zahn- und Zahnfleischerkrankungen sind die Folgen.

 

Karies tritt besonders leicht dort auf, wo die Zahnreinigung erschwert ist: in den Fissuren und Grübchen der Kauflächen, zwischen den Zähnen und am Zahnfleischrand. Unter dem klebrigen Zahnbelag (Plaque) lösen die Säuren den harten Zahnschmelz auf.

 

Die richtige und regelmäßige häusliche Zahnpflege nach den Anweisungen des zahnärztlichen Prophylaxeteams, eine gesunde Ernährung sowie zweimal jährlich eine professionelle Zahnreinigung, die Fissurenversiegelung und die Anwendung von Fluoriden in der Zahnarztpraxis und zu Hause helfen, Karies und Zahnfleischerkrankungen zu vermeiden.

 

Der Plaque-Index (API)

Umfang und Ausdehnung der Plaque (Zahnbelag) auf der Zahnoberfläche werden durch Einfärben sichtbar gemacht. Aus den Untersuchungsergebnissen entwickeln ich und meine für diese Aufgaben besonders fortgebildeten Mitarbeiterinnen die Anleitungen für Ihre häusliche Mundhygiene. Je nach Mundsituation wird diese durch eine professionelle Zahnreinigung in der Praxis ergänzt.

 

Auf einem Befundblatt dokumentieren wir Ihren Mundhygienezustand von Anfang an und in allen Stufen des individualprophylaktischen Programms fortlaufend.

 

Problemzonen brauchen besondere Aufmerksamkeit:

  • Fissuren der Backenzähne
  • Zahnzwischenräume
  • Zahnfleischsaum

Die Individualprophylaxe

Karies und Parodontopathien (Zahnfleischerkrankungen) sind überwiegend verhaltensbedingte Krankheiten. Sie können fast immer mit Hilfe professioneller Prophylaxemaßnahmen in der Zahnarztpraxis, durch systematische häusliche Mundhygiene und (zahn)gesundheitsbewusste Ernährung vermieden werden. Das heißt: Sie selbst müssen Mitverantwortung tragen, wenn Sie ein Leben lang mit gesunden Zähnen lachen wollen. Denn die vom Gesetzgeber zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vorgesehenen Prophylaxemaßnahmen können nur einen Basis für Ihr ganz persönliches Vorsorgeprogramm sein. Zur zahnärztlichen Individualprophylaxe gehören:

  • Spezielle Schwangerschaftsvorsorge
  • Speicheltest
  • Eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Mundhygienestatus
  • Keimzahlsenkung * Früherkennungs-Untersuchung
  • Aufklärung über Krankheitsursachen und deren Vermeidung sowie Intensivmotivation
  • Überprüfung des Übungserfolges und Remotivation
  • Lokale Fluoridierung (Zahnschmelzhärtung)
  • Versiegelung der Milch- und bleibenden Zähne
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Entfernung harter Zahnbeläge
  • Ernährungsberatung

Diese Maßnahmen stimmen wir Ihrem Alter entsprechend und individuell auf Ihre persönliche Situation ab. Sie werden vom Prophylaxeteam in meiner Zahnarztpraxis angeboten und durchgeführt.

 

Der Erfolg der Prophylaxemaßnahmen ist objektiv messbar, denn mit speziellen Untersuchungen können wir den Zustand Ihrer Mundhöhle kann dokumentieren und jede Veränderung kontrollieren.

 

Die Erkrankungen der Zahnhartsubstanz, des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates entstehen im Zusammenwirken verschiedener Faktoren: Mikroorganismen produzieren Säuren als Stoffwechselprodukte und demineralisieren (entkalken) den Zahn. Zuckerhaltige Nahrungsreste bilden das Substrat (Nahrung) für die Bakterien bzw. Bazillen, die Karies- und Zahnfleischerkrankungen verursachen. Krankhafte Erscheinungen treten auf, wenn über längere Zeiträume Zahnbeläge auf der Zahnoberfläche und dem Zahnfleischsaum verbleiben. Nur wenn alle vier Faktoren zusammentreffen, können Karies und Zahfleischerkrankungen entstehen.

 

Der Sulkus-Blutungsindex (SBI)

Eine Entzündung des Zahnfleisches kann ich durch Berührung mit einer stumpfen Sonde im Bereich des Zahnfleischsaumes feststellen. Den Krankheitsverlauf dokumentiere ich auf einem Befundblatt. Aus dem beobachteten Ergebnis kann ich beurteilen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Der Entzündungsgrad ist entscheidend für Ihr persönliches Prophylaxeprogramm. Durch entsprechende Mundhygiene können Sie die Entzündung des Zahnfleischsaumes - und somit die Blutungsneigung - zum Abklingen bringen. Bei den Kontrolluntersuchungen kann ich sehen, welche Maßnahmen ggf. erforderlich sind. Auch deren Verlauf dokumentiere ich auf einem Befundblatt.

 

Bonusregelung

Mit regelmäßig in Anspruch genommenen zahnärztlichen Kontrollen und Prophylaxemaßnahmen sichern Sie sich finanzielle Vorteile: Wird später eventuell Zahnersatz erforderlich, kann sich Ihr Eigenanteil von grundsätzlich 50 % der Kosten auf der Grundlage des Heil- und Kostenplanes um 10 bzw. 15 Prozentpunkte verringern:

 

Um 10 % auf 40 %, wenn Ihr Gebisszustand regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt und Sie sich in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung wenigstens einmal im Kalenderjahr haben zahnärztlich untersuchen lassen.

 

Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine zahnärztliche Untersuchung wenigstens einmal im Kalenderhalbjahr während der letzten fünf Jahre vor der Behandlung erforderlich.

 

Ihr Eigenanteil mindert sich um weitere 5 % auf 35 %, wenn Sie in den letzten zehn Kalenderjahren ohne Unterbrechung die vorgenannten Untersuchungen in Anspruch genommen haben.

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